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INDIVIDUELLE BERUFSAUSBILDUNG (IBA)

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderungen kämpfen auch in der Berufsausbildung oft mit enormen Schwierigkeiten.

Meistens ist eine normale Lehre nicht zu schaffen. Allerdings besteht die Möglichkeit einer INDIVIDUELLEN BERUFSAUSBILDUNG.

Ob ein Lehrling für die Individuelle Berufsausbildung in Frage kommt, prüft in erster Linie das Arbeitsmarktservice (AMS). Dort erhalten Betroffene auch eine persönliche Beratung.

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IBA-Schulkoordinatorin 

Roswitha Hauzeneder
r.hauzeneder@tsn.at


VORAUSSETZUNGEN

  • Der Lehrling hat keinen positiven Hauptschulabschluss.

  • Der Lehrling hat erhöhten Förderbedarf.

  • Der Lehrling hat eine Behinderung.

  • Der Lehrling hat eine Lehrstelle, braucht aber Unterstützung, um die Berufsschule positiv abzuschließen.

Zuständige Berufsausbildungsassistenz:  Evelina Haspinger 
evelina.haspinger@arbas.at

  • Der Lehrling findet keine Lehrstelle aufgrund sozialer Defizite oder mangelnder Deutschkenntnisse.

Zuständige Berufsausbildungsassistenz: Karl Platzer
metall@bfi-tirol.at

Nach Kontaktaufnahme mit der Berufsausbildungsassistenz übernimmt diese die weitere Koordination zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrbetrieb und Berufsschule.


Innerhalb der Individuellen Berufsausbildung hat der Lehrling grundsätzlich zwei Modelle zur Auswahl:

TEILQUALIFIZIERUNG

 

Für Lehrlinge, die nicht das gesamte Berufsbild
(z. B. aufgrund einer Behinderung) erfüllen können.


Die Ausbildung dauert längstens drei  Jahre. Im Anschluss muss der Lehrling eine Prüfung bei der Wirtschaftskammer ablegen.

Im Rahmen der Ausbildung mit Teilqualifizierung (TQ) gibt es folgende Möglichkeiten der Beschulung:

  • TQ mit Beurteilung in den Pflichtgegenständen

  • TQ mit Befreiung von Pflichtgegenständen

  • TQ mit Teilnahme an Pflichtgegenständen als verbindliche Übungen

  • TQ ohne Schulbesuch

     

Der Beschulungsplan wird individuell mit der Berufsausbildungsassistenz festgelegt.

VERLÄNGERTE LEHRZEIT

 

Die Verlängerte Lehrzeit schließt mit der Lehrabschlussprüfung ab, der Lehrling hat eine vollwertige Lehrausbildung erhalten.
Im Abschlusszeugnis findet sich kein Vermerk, dass die Lehre nach diesem Modell absolviert wurde.

 

An unserer Schule werden alle IBA-Schüler*innen nach der allgemeinen, für alle Schüler*innen gültigen Lehrstoffverteilung unterrichtet.
Die 2. Klasser der Berufsschule kann auf freiwilliger Basis zweimal besucht werden.


 


Weitere Ansprechpartner

 


ARBEITSASSISTENZ TIROL

BFI TirOL
Ausbildungszentrum Metall